Bedingungen für technische Unterlagen und die darauf basierende Angebots- und Projektbearbeitung.
Stand: 5. August 2026 · Dokumentversion: 2026-08-05-v4.1
1. Zulässige Übermittlung
Vertrauliche Dateien werden ausschließlich über den vorgesehenen Portalzugang übermittelt. Das allgemeine WordPress-Formular ist nur für Kontakt-, Kurz- und QM-Angaben bestimmt. Unterstützte Dateiformate, Größen und technische Anforderungen werden im Portal angezeigt.
2. Rechte und Verantwortung des Uploadenden
Die hochladende Person bestätigt, zur Übermittlung und projektbezogenen Nutzung der Dateien berechtigt zu sein. Inhalte dürfen keine Rechte Dritter, Geheimhaltungspflichten, Exportkontrollen oder gesetzlichen Verbote verletzen.
3. Dateisicherheit
Dateien dürfen keine Schadsoftware, ausführbaren Angriffe oder bewusst irreführenden Inhalte enthalten. Uploads können automatisiert auf Dateityp, Struktur, Schadsoftware und technische Verwertbarkeit geprüft und bei Risiko gesperrt oder abgewiesen werden.
4. Revision und Vollständigkeit
Maßgeblich ist die ausdrücklich freigegebene Revision. Widersprüche zwischen Zeichnung, 3D-Modell, Stückliste, Norm, Bestelltext oder Prüfplan sind vor Fertigungsfreigabe zu klären. Der Kunde muss ersetzte Stände eindeutig kennzeichnen und zurückziehen.
5. Automatische Analyse und Übersetzung
Unterlagen können zur Merkmals-, Material-, Prozess-, Toleranz-, Kosten- und Risikobewertung automatisiert analysiert oder übersetzt werden. Ergebnisse sind vor verbindlicher Verwendung fachlich zu prüfen. Originaldateien und Originaltexte bleiben unverändert nachvollziehbar gespeichert, soweit dies für den Vorgang erforderlich ist.
6. Richtpreise und Angebote
Aus Uploads erzeugte Richtpreise, Arbeitspläne oder Herstellbarkeitsaussagen sind unverbindliche Vorbewertungen. Ein verbindliches Angebot setzt die kaufmännische und technische Freigabe des konkret bezeichneten Umfangs voraus.
7. Aufbewahrung
Nicht beauftragte Uploads werden regelmäßig nach 24 Monaten gelöscht oder anonymisiert, sofern keine frühere Löschung verlangt wird und keine Nachweis- oder Anspruchsgründe entgegenstehen. Beauftragte Projektunterlagen folgen den Vertrags-, Qualitäts- und Aufbewahrungsfristen.