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INDUQERA · B2B Vertragsbedingungen

Sourcing- und Strategic-Sourcing-Bedingungen

Lieferantensuche, Second Source, Cost Down, Nearshoring und Beschaffungsprojekte

Version 2026-10-09-v2 · Stand 09.10.2026

1. Supplier Sourcing

Der Kunde beauftragt INDUQERA, für definierte Bauteile, Technologien, Kapazitäten oder Regionen geeignete Lieferanten zu identifizieren, vorzuqualifizieren und nach den vereinbarten Kriterien vorzustellen.

2. Leistungsumfang

Der individuelle Auftrag kann Marktrecherche, Lieferantenansprache, NDA, Capability-Prüfung, technische Vorauswahl, RFQ, Angebotsvergleich, Referenz- und Zertifikatsprüfung, Risikobewertung, Audit und Shortlist umfassen. Maßgeblich ist der konkrete Sourcingauftrag.

3. Erfolgsereignis und Vergütung

Erfolgsereignis und Vergütung werden vor Projektbeginn festgelegt. Mögliche Trigger sind insbesondere Lieferantenfreigabe, erfolgreiche Bemusterung oder erste Bestellung. Möglich sind fixes Erfolgshonorar, prozentuale Erfolgsvergütung, Hybridmodell oder – bei ausdrücklicher Vereinbarung – laufende Umsatzbeteiligung.

4. Strategic Sourcing

Strategic-Sourcing-Projekte können Second Source, Cost Down, Lieferantenwechsel, Nearshoring, Kapazitätssuche oder Serienverlagerung umfassen. Projektphasen, Deliverables, Baseline, Zeitplan und Vergütung werden individuell vereinbart.

5. Geschützte Lieferantenkontakte

Von INDUQERA erstmals konkret identifizierte, qualifizierte oder vorgestellte Lieferanten gelten als geschützte Kontakte. Bereits vor Projektbeginn aktive und nachweisbare Kundenkontakte sind offenzulegen und können individualvertraglich ausgenommen werden.

6. Direkte Zusammenarbeit

Eine direkte Zusammenarbeit mit eingeführten Lieferanten ist nur im Umfang einer ausdrücklich vereinbarten Freigabe zulässig. Die Direktnutzung kann durch einmaliges Sourcinghonorar, laufenden Revenue Share oder eine Kombination abgegolten werden.

7. Kein Beschaffungserfolg garantiert

INDUQERA schuldet eine fachgerechte Sourcing-Leistung, jedoch keinen bestimmten Marktpreis, keine zwingende Lieferantenverfügbarkeit und keinen Vertragsschluss mit einem bestimmten Lieferanten.

INDUQERA ist ein Geschäftsbereich der ARTEMI e.U. Rechtliche Vertragspartnerin: ARTEMI e.U. (handelnd unter INDUQERA). Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen, Bestellungen und ausdrücklich vereinbarte Sonderbedingungen gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor.