Direct-Supply- und Kontaktschutzbedingungen
Direkte Kunde-Lieferant-Zusammenarbeit nach ausdrücklicher Freigabe durch INDUQERA
1. Grundsatz
Ein durch INDUQERA eingeführter oder qualifizierter Lieferant darf vom Kunden nur dann direkt oder indirekt genutzt werden, wenn INDUQERA die direkte Geschäftsbeziehung vorher schriftlich freigegeben hat oder eine Direct-Supply-/Revenue-Share-Vereinbarung besteht.
2. Freigabeumfang
Die Freigabe bezeichnet Kunde/Kundengruppe, Lieferant/Lieferantengruppe, Produkt- oder Leistungsbereich, Start, Laufzeit und Vergütungsmodell. Nicht ausdrücklich erfasste Bereiche bleiben geschützt.
3. Vergütungsmodelle
Je Projekt kann ein einmaliges Sourcinghonorar, eine laufende Beteiligung an provisionspflichtigen Netto-Umsätzen oder eine Kombination vereinbart werden. Der konkrete Satz bzw. eine Staffel wird individualvertraglich festgelegt.
4. Erfasste Direktgeschäfte
Sofern individualvertraglich vereinbart, können unmittelbare und mittelbare Geschäfte über verbundene Unternehmen, Einkaufsorganisationen oder zwischengeschaltete Dritte erfasst sein, wenn sie wirtschaftlich auf dem eingeführten Lieferantenkontakt beruhen.
5. Reporting und Prüfung
Bei Revenue-Share-Modellen werden Meldezyklus, Umsatzbasis, zulässige Abzüge, Zahlungsziel und ein angemessenes Prüfungsrecht im Direct-Supply-Vertrag festgelegt.
6. Vertragsbeziehungen
Im freigegebenen Direct-Supply-Modell ist INDUQERA grundsätzlich nicht Partei des unmittelbaren Liefervertrags zwischen Kunde und Lieferant, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7. Umgehungsschutz
Gestaltungen, deren überwiegender Zweck die Umgehung einer wirksam vereinbarten Schutz- oder Vergütungsregelung ist, lassen die individualvertraglich vereinbarten Ansprüche unberührt, soweit rechtlich zulässig.
